rating – Austrianweb – Internetmarketing https://www.austrianweb.eu Suchmaschinenoptimierung für Ihre Webprojekte - Austrianweb Onlinemarketing Mon, 28 May 2018 18:40:04 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.16 Teil 2: Contra – Willkür oder Formelzauber? https://www.austrianweb.eu/seo-2/teil-2-contra-willkur-oder-formelzauber/ Fri, 21 Sep 2012 07:17:57 +0000 https://www.austrianweb.eu/?p=238 Eine kritische Infragestellung des Google Ratings und der verhängten Penaltys …auf die ein kräftiges Contra zur praktizierten Politik folgt Das Google in der Branche des Suchmaschinenmarketings und ihrer untergeordneten Teilbereiche, der SEO und der Suchmaschinenwerbung (SEA, Search Engine Advertising) spätestens seit der Einführung der eigenen kommerziellen Werbeportale eine, wenn nicht ablehnende, so doch zumindest unterkühlt-unkooperativ...
Weiterlesen »

The post Teil 2: Contra – Willkür oder Formelzauber? appeared first on Austrianweb - Internetmarketing.

]]>
Eine kritische Infragestellung des Google Ratings und der verhängten Penaltys

…auf die ein kräftiges Contra zur praktizierten Politik folgt

Das Google in der Branche des Suchmaschinenmarketings und ihrer untergeordneten Teilbereiche, der SEO und der Suchmaschinenwerbung (SEA, Search Engine Advertising) spätestens seit der Einführung der eigenen kommerziellen Werbeportale eine, wenn nicht ablehnende, so doch zumindest unterkühlt-unkooperativ gegenübersteht und in der Summe ihrer Handlungen eine geradezu feindselig anmutende Stimmung in einem nur geringfügig verschleierten Subtext kommuniziert.

Woher kommt nun aber dieser große Eifer der Seitens des Konzerns bei der konsequenten Abstrafung schon geringster Abweichungen ohne Vorwarnung ganze Domains sanktioniert, aufgebracht wird? Ist nicht die Zeit, als die Suchmaschine für das Unternehmensziel der Indexierung und Kategorisierung des gesamten World Wide Webs auf diese Zugänglichkeit, später der längst vergangen, dass es immer neuer Gängelungen genau jener Anwendergruppe bedarf, die ausgerechnet sowohl im On-Page als auch im Off-Page mit ihrer ganzen Herzblut und ihren Skills hinter dem jungen Berufsfeld des SEO-Spezialisten standen?

Denn ganz gleich ob der Verlust des Rankings nur temporären Charakter besitzt oder aber von einer, durch das Google Web Spam Team als schwerere Verfehlung definierten Fehltritten schwerwiegende, oftmals auch permanente Penaltys zur Folge haben, ein Ausschluss über längere Zeiträume durch applizierte „-30“ oder gar „-50“ Penaltys resultieren darin, das der Seitenbetreiber in jedem Fall in den SERPs (Search Engine Result Pages) um die jeweilig entsprechende Anzahl von Suchergebnissen nach hintern geworfen wird, im besten Falle für den Zeitraum in dem der Verstoß andauert, im schlechtesten für einen lange Zeit oder gar dauerhaft.

Welche Strategie führt das Unternehmen in seinen internen , das seit mehr als 10 Jahren als De-Facto-Monopolist eine, den Markt bestimmende Position einnimmt und produziert sich in diesem Bereich, jeder Kritik erhaben als pflichtbewusster Hüter der Hausordnung, der die Chancengleichheit aller Beteiligten mit selbstverständlich maximalem Aufwand zu erhalten und in seiner Öffentlichkeitsarbeit den unbefleckten Samariter projizieren will.

Zumindest in den Fällen einer manuell erteilten Penalty besteht wenigstens die Möglichkeit einer, der Bittstellerei gleichkommenden „Reconsideration Request“ an das Google Web Spam Team zu richten, dem selbst bei der umgehenden Beseitigung aller Faktoren, die zu der Erteilung des Penaltys geführt haben sich schlussendlich dem Urteilsvermögen von fehlbaren Menschen und der damit verbundenen Willkür ausgesetzt sieht, ohne einen Dialog mit dem Kunden auf Augenhöhe zu suchen.

Dass die Null-Toleranz Politik des Konzerns nicht nur auf die, gegenüber der weltweit agierenden Google Inc. und ihrer gut aufgestellten Rechtsabteilung in einem bizarren Verhältnis erscheinenden Vertreter kleinerer SEO-Freelancer oder mittelgroßer Onlinemarketing-Agenturen angewandt wird, sondern ebenfalls auf andere Global Player appliziert, zeigt der wohl bewusst öffentlichkeitswirksam gewählte Ausschluss vermutlich als Exempel dienen sollte:

Im Februar 2006 nämlich wurde das deutsche Onlineangebot Automobilherstellers von Weltrang, der BMW (Bayrische Motorenwerke), unter anderem bekannt durch den Auftritt ihres Z3-Roadstern in einem Hollywoodfilm mit dem berühmten Agenten „James Bond“, für seine Verstöße gegen die Richtlinie der Suchmaschine, die sog. Google Webmaster Guideline, für eine nicht näher definierte Zeit aus dem Suchindex der Suchmaschine gestrichen, was für das Marketing des Unternehmens einen schweren Schlag bedeutete und gleichzeitig bei den SEO-Professionals eine Stimmung der Unsicherheit erschaffen hat, die sich seit dem nicht wirklich legen wollte.

Denn so sind die Guidelines zwar festgeschrieben und für jedermann einsehbar, doch vermag ein unbeabsichtigter Verstoß gegen diese Vorgaben, vor allem wenn er durch einen , so sind die geringe Transparenz des Penalty-Systems der größte Kritikpunkt, da die Abstrafung weder bekannt gegeben wird, noch tatsächlich ein Anhalt geboten wird, woran es denn liegen könnte, wieso das eigene Projekt, an denen durchaus Lohn und Brot der Freelancer, Projektmanager und stellenweise ganzer SEO-Agenturen hängt.

In vielen Unternehmen des Mittelstandes, sind es zudem nicht einmal die Vollblutprofis, die ihre Informationen aus täglichem Studium der SEA-Weblogs beziehen und so jeden Trend des Unternehmens Teilzeit-Webmaster eingeteilten nur schwer aufzuarbeitende Rückschläge bei Verletzungen der Guidelines, etwa durch die fehlerhafte Konfiguration von Webservern durch die Betreiber durch die Bewertungsmechanismen der Suchmaschine?

Die Moralische Verantwortung dieses global agierenden Marktführers liegt in diesem Fall eben doch schwerer, als das die Google Inc. Einen Algorithmus ohne die Möglichkeit mit einem menschlichen Mitarbeiter den Fall besprechen zu können – und die Verstöße, wie in guten Kreisen üblich – auf zivile Weise klären zu können. Kulminiert mit den datenschutzrechtlichen Zerwürfnissen, die nahezu jedes Quartal von Bürgerrechtlern angeprangert werden, bleibt zunächst kein sonderlich gutes Bild über die tatsächlich gelebte Unternehmensphilosophie übrig, wertete man das Unternehmen an seinem Verhalten, dass sich zunehmend gegen seine Zuarbeiter aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung, aber auch gegen seine Nutzer in Form immer neuer stattfindender Kollektivierung von Informationen – Und sei es durch die Zusammenlegung der Dienste unter dem Dach der Google Inc. drehte – und damit auch der Betroffenen Datensätze.

Angesichts der technischen wie menschlichen Kritik, die dort auf das Unternehmen einprasselt, und wie konstant die Repräsentativen keine tatsächliche Stellung nehmen, muss sich Google dann die Frage gefallen lassen, wo die Grenze liegt, wenn sie inoffiziell das Mantra pflegen: „Don’t be evil!“ und die offizielle Selbstdarstellung lautet: „„Das Ziel von Google besteht darin, die Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen.“ – Allgemein Nutzbar, doch zu welchem Preis?

Das diejenigen, nämlich die Mitglieder der Branche der Suchmaschinenoptimierer, die das Ziel des Unternehmens Google Inc. erst technisch möglich machten erscheint dabei ein nur allzu ungerechtes Spiel zu sein, das man den SEO-Professionals da mitspielt.

The post Teil 2: Contra – Willkür oder Formelzauber? appeared first on Austrianweb - Internetmarketing.

]]>
Teil 1: Pro – Willkür oder Formelzauber? https://www.austrianweb.eu/seo-2/teil-1-pro-willkur-oder-formelzauber/ Thu, 20 Sep 2012 11:14:13 +0000 https://www.austrianweb.eu/?p=236 Eine kritische Infragestellung des Google Ratings und der verhängten Penaltys Fürsprache für einen einsamen Vorreiter im Kreuzfeuer Google hat es, als mittlerweile universell aufgestellter Dienstleister geschafft und einen Status quo erreicht den Kritiker wie Fürsprecher universell als „Too Big to fail“ beschreiben. Einfach zu groß um zu scheitern. Entgegen aller Krisen hat das Unternehmen eine...
Weiterlesen »

The post Teil 1: Pro – Willkür oder Formelzauber? appeared first on Austrianweb - Internetmarketing.

]]>
Eine kritische Infragestellung des Google Ratings und der verhängten Penaltys

Fürsprache für einen einsamen Vorreiter im Kreuzfeuer

Google hat es, als mittlerweile universell aufgestellter Dienstleister geschafft und einen Status quo erreicht den Kritiker wie Fürsprecher universell als „Too Big to fail“ beschreiben. Einfach zu groß um zu scheitern. Entgegen aller Krisen hat das Unternehmen eine unerschütterliche Stellung am Markt gehalten und den kreativen und zukunftsorientierten Schöpfergeist bewahrt, der dieses Unternehmen, das zum Konzern heran wuchs, einmal ganz groß hatte werden lassen.

Und wo großer Erfolg lange Schatten wirft, sind die Stimmen der Kritik nicht fern. Dabei hatte Google erst verhältnismäßig spät den Sprung in den Markt gemacht: Als Google 1998 startete, hatten andere längst die Marktanteile der Suchmaschinenbranche unter sich aufgeteilt und keiner, schon gar nicht die Konkurrenten der anderen Suchmaschinen und Webkataloge hätten es sich im Traum ausmalen können, noch vor der Jahrtausendwende von einem kleinen Start-Up zweier Doktoranden der Stanford University abgehängt zu werden.

Auf dem Weg zum Ziel – Man wird nicht Marktführer ohne sich ein paar Feinde zu machen

Die ehrgeizige Zielsetzung war von Anfang an klar gesteckt: Das Internet zu katalogisieren um die Bereitstellung von akkuraten und qualitativ hochwertigen Suchergebnissen für die User zu gewährleisten.

Und genau darauf konzentrierte sich Google von Anfang an und stieg bereits mit einem überlegenen Suchalgorithmus in den Wettbewerb ein, dessen Funktionsfähigkeit alles bisher dagewesene in den Schatten stellte. Doch um das Ziel zu erreichen war mehr notwendig als nur der Einsatz von Crawlern mit guten Suchmethoden: Das wilde Internet musste endlich Standards erhalten, welche die Erfassung vereinfachen und Grundlagen für die Entwicklung einer Zentralisierung des Internets schafften.

Wer kann es Google da verübeln, dieses Ziel mit Nachdruck zu verfolgt? Stand es letztlich nicht jedem Anbieter im Internet frei, sich den Forderungen der Suchmaschinenbetreiber der Google Inc. zu widersetzen und sein eigenes Ding zu machen? Natürlich. Und doch wird der de-facto Monopolist heute für seine harsche Richtlinienpolitik kritisiert.

Die Verlierer haben gut reden – Kritik an Google üben, ohne bessere Konzepte zu entwickeln

Aus der Rolle derer, die es nicht besser zu machen wussten, ist Kritik leicht ausgesprochen. Doch wie anders hätte Google, wenn nicht durch eine ausnahmslos strenge Auslegung seiner Regeln die Konsistenz seiner Suchergebnisse bewahren sollen? Das gutes Zureden und eine gute Portion Idealismus nicht helfen würden, zeichnete sich bereits früh ab.

Kaum als die Suchmaschine kommerzielle Relevanz erreichte und man den Wert einer guten Platzierung auf den Suchergebnisseiten (SERPs) von Google erkannte, traten die ersten „Black-Hat SEOs“ der Geschichte auf die Bühne, um die Algorithmen zu ihrem Vorteil missbrauchten und setzten Google so nicht nur in Zugzwang, sondern für eine kurze Zeit der Gefahr aus, zunehmende Qualitätsverluste bei den Suchergebnissen hinnehmen zu müssen – dem damaligen Kill-Kriterium für eine Suchmaschine.

Black-Hat SEO verfälscht das Ranking – Systematische Penaltys als logische Folge

Denn der erste Algorithmus war noch vom Idealismus eines gerechten Internets erfüllt: Als Googles „PageRank“ entworfen wurde, bediente man sich dem Offensichtlichen, man analysierte die Linkstrukturen und stellte so die Popularität einer Seite als Relevanzkriterium für bestimmte Suchbegriffe fest. Und kaum war mit der Platzierung in der Suchmaschine Geld zu machen, begann das Wettrennen mit den Betreibern der Suchmaschine, jedes noch so kleine Schlupfloch auszunutzen.

Dieser Wettbewerb zwischen denen, die nach Lücken suchen um ihre Webseiten illegitim besser zu platzieren und der Abteilung der Algorithmus-Programmierung hält bis heute an und legitimiert die Haltung der Suchmaschine doch vollkommen berechtigt, seine Richtlinien wie die Google Webmaster Guidelines, mit aller Strenge durchzusetzen, oder etwa nicht?

Kein Verstoß, kein Penalty – Fairer geht nicht!

Wer sich an diese hält und auch sonst nicht den Eindruck erweckt, eine Über-Optimierung zu betreiben, sondern eine natürliche Entwicklung betreibt, der hat doch keine Penaltys oder schlimmere Maßnahmen von Google zu befürchten. Guter Content, eine entwickelte Seitenstruktur und eine hohe Popularität sind doch der Garant, auch ohne Griffe in die Trickkiste zu einem Optimierungserfolg zu kommen. Ist also das Raunen im Blätterwald der Suchmaschinenoptimierer, wann immer Google sich gegen immer wieder erkannte Betrugsversuche erwehrt, ganz übertrieben und am Ende gar unberechtigt?

Wie die Kehrseite der Betrachtung aussieht, erfahren sie im zweiten Teil dieses Artikels, der die Anwendung der Richtlinien und ihre Durchsetzung in der Praxis mit derselben Schärfe in Frage stellt, wie sie dieser Artikel zunächst einmal glorifiziert um diese beiden Seiten der Medaille zu beleuchten und ihnen, dem Leser, zu überlassen, welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen wollen.

Bleiben sie also gespannt auf den zweiten Teil zur Frage „Willkür oder Formelzauber?“!

The post Teil 1: Pro – Willkür oder Formelzauber? appeared first on Austrianweb - Internetmarketing.

]]>